Fragen & Antworten

Das werden wir oft gefragt

  • Rücken Sie direkt zu mir an den Standort aus, wenn ich eine Fahrzeugpanne habe?

    Leider erlauben uns die personellen Ressourcen keine Einsätze vor Ort. Bitte rufen Sie in diesem Fall den Pannendienst des TCS oder Ihren Versicherer an.

    Falls das Fahrzeug abgeschleppt und bei uns abgestellt werden soll, bitten wir vorgängig um eine kurze Nachricht per E-Mail oder Telefon.

  • Reparieren Sie auch meinen Personenwagen?

    Nein. Wir fokussieren uns auf Wohnmobile und Wohnwagen.

  • Können wir während den Öffnungszeiten spontan bei Ihnen vorbeikommen?

    Bitte vereinbaren Sie mit uns vorgängig einen Termin, damit wir dann auch wirklich Zeit für Ihre Anliegen haben.

  • Ist die Prüfung der Gasanlage Vorschrift in der Schweiz?

    Für ein Wohnmobil mit fest eingebauter Flüssiggasanlage ist in der Schweiz die Gaskontrolle grundsätzlich alle 3 Jahre vorgesehen. Auch unabhängig von der Schweizer Vorschrift können Campingplätze den Nachweis verlangen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie den Nachweis im Fahrzeug mitführen.

    Wir sind qualifiziert, Gasprüfungen gemäss den eidgenössischen Richtlinien durchzuführen, die auch von den Motorfahrzeugkontrollen anerkannt werden.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter

Melden Sie sich einfach – telefonisch oder per E-Mail. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.